EC Directive 2005/36/EG
Bei dieser Klassifizierung handelt es sich um die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen von reglementierten Berufen. Die Richtlinie gilt auch für die Schweiz. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist es, dass EU-Länder die jeweiligen Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkennen. Gleichwertig sind die Abschlüsse, wenn sie auf dem gleichen Ausbildungsniveau liegen: Unterschieden wird zwischen Diplomen A bis E. Das HF-Diplom liegt auf dem Niveau D, welches einer Ausbildung von drei Jahren an einer Universität, einer Hochschule oder einer Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Niveau entspricht. Für sieben Berufe gilt eine automatische Anerkennung, darunter auch für Pflegefachleute. Mehr Infos dazu finden Sie beim SBFI.