Statuten
Art. 1. Rechtsform, Sitz
Der ODEC ist ein im Januar 1981 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Sein Rechtssitz befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.
Art. 2. Definition und Zweck
2.1 Definition
«ODEC» ist der nationale Dachverband der dipl. Absolventinnen und Absolventen HF.
2.2 Geschlechtsneutrale Formulierung
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
2.3 Zweck und Ziele
Der Verband bezweckt die Interessensvertretung und Förderung aller ihm angeschlossenen Vereinigungen von dipl. Absolventen HF sowie einzelner dipl. Absolventen HF.
Daraus ergeben sich folgende Ziele und Aufgaben:
- Förderung und Wahrung von Stand, Ansehen und Anerkennung im Studium, Berufsleben und in der Öffentlichkeit
- Vertretung der Interessen in der Wirtschaft, bei Behörden, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Institutionen
- Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene
- Bereitstellung eines Netzwerks
- Anbieten von Dienstleistungen
2.4 Unabhängigkeit
Der Verband ist politisch unabhängig, parteipolitisch und konfessionell neutral.
Art. 3 Mittel
Der Verband finanziert sich durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Erträge aus Leistungsvereinbarungen
- Erträge aus Dienstleistungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
- Andere Einkünfte
Mittelherkunft und Mittelverwendung werden nach allgemeinen Rechnungslegungsregeln in der Jahresrechnung dargestellt.
Art. 4 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Verbands haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen. Eine persönliche Haftung oder Nachschusspflicht des Zentralvorstands und der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 5 Mitgliedschaften
Die Details der Mitgliedschaften von juristischen und natürlichen Personen sowie der Mitgliedsbeiträge sind im Reglement «Mitgliedschaften» geregelt.
Art. 6 Organisation und Organe
Versammlungen und Sitzungen können in Präsenz-, Online- oder hybrider Form durchgeführt werden. Bei den gültigen Stimmen gelten die anwesenden (physisch anwesenden und online) Stimmen. Bei einem technischen Unterbruch verfallen die online teilnehmenden Stimmen.
6.1 Organe
Die Organe des ODEC sind:
- Die Delegiertenversammlung (DV)
- Der Zentralvorstand (ZV)
- Die Geschäftsstelle (GS)
- Die Rechnungsrevisoren (RV)
6.2 Die Delegiertenversammlung
Das oberste Organ des ODEC ist die Delegiertenversammlung. Sie bildet sich aus den Delegierten der Mitgliedervereinigungen.
Einberufung
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich nach dem ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Ausserordentliche Delegiertenversammlungen werden vom Zentralvorstand nach Bedarf einberufen oder wenn mindestens ein Drittel aller Stimmrechte dies verlangen.
Das Anmeldeformular für die Delegiertenversammlung und der Entwurf der Traktandenliste sind mindestens acht Wochen vor dem Termin an die Mitgliedervereinigungen zu versenden. Anträge und Änderungen der Traktandenliste müssen spätestens vier Wochen nach Erhalt des Entwurfes schriftlich an die Geschäftsstelle eingereicht werden. Über Geschäfte, die nicht traktandiert wurden, kann kein Beschluss gefasst werden. Die schriftliche Einladung mit definitiver Traktandenliste hat mindestens zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung zu erfolgen.
Aufgaben
Der Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung unterliegen insbesondere:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsrevisoren und Genehmigung der Jahresrechnung
- Décharge Erteilung an den Zentralvorstand und an die Geschäftsstelle
- Genehmigung von Veränderungen der Mitgliederbeiträge
- Kenntnisnahme des Budgets des laufenden Jahres
- Änderung und Ergänzung der Statuten
- Wahl des Zentralpräsidenten, der Zentralvorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinigungen und assoziierten Vereinigungen
- Beschlussfassung über Wiedererwägungsanträge ausgeschlossener Vereinigungen und assoziierten Vereinigungen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Behandlung und Beschlussfassung weiterer Geschäfte, welche vom Zentralvorstand vorgelegt werden
- Auflösung, Liquidation oder Fusion des ODEC
6.3 Abstimmung und Wahlen
Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmrechte gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Zentralpräsidenten oder bei dessen Abwesenheit seine ordentliche Vertretung.
Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, in allen weiteren Wahlgängen das relative Mehr.
Jede ordentlich einberufene Delegiertenversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmrechte beschlussfähig.
Stimm- und Wahlrecht
Stimmrecht
Jede stimmberechtigte Mitgliedervereinigung verfügt über 1 Stimme und eine zusätzliche Stimme pro 100 Mitglieder ihres eingetragenen Mitgliederbestands zum Stichtag 1. März des aktuellen Verbandsjahres. Bruchteile von Stimmen werden aufgerundet. Es können maximal 8 Stimmrechte ausgeübt werden. In einer Versammlung kommt einer Mitgliedervereinigung höchstens ein Drittel der vertretenen Stimmen zu.
Delegierte
Jede Mitgliedervereinigung ist berechtigt, Delegierte an die Delegiertenversammlung zu entsenden. Die Delegierten vertreten ihre Mitgliedervereinigung und können die Gesamtzahl der Stimmrechte ihrer Mitgliedervereinigung ausüben.
6.4 Der Zentralvorstand
Der Zentralvorstand überwacht die laufenden Geschäfte des ODEC und vertritt ihn nach aussen. Er besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Der Zentralpräsident und die Zentralvorstandsmitglieder werden durch die Delegiertenversammlung gewählt. Jedes Premiummitglied ist zur Wahl zugelassen. Der Zentralvorstand konstituiert sich selbst.
Amtsdauer
Die Mitglieder des Zentralvorstands und der Zentralpräsident werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Zentralpräsident kann höchstens vier Mal wieder gewählt werden.
Einberufung und Beschlussfassung
Der Zentralvorstand versammelt sich auf Einladung des Zentralpräsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern oder auf schriftliches Verlangen von mindestens drei Mitgliedern des Zentralvorstands. Der Zentralvorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Zentralpräsident oder bei dessen Abwesenheit seine ordentliche Vertretung.
Aufgaben und Befugnisse
Der Zentralvorstand entscheidet endgültig über alle Geschäfte, für die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten ein anderes Organ zuständig ist. Er hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Vertretung des Verbands gegenüber Dritten
- Festlegung der Strategie
- Einberufung der Delegiertenversammlung sowie Vorbereitung der dort zu behandelnden Geschäfte
- Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
- Überwachung der laufenden Verbandsgeschäfte
- Bildung und Auflösung von Sach- oder Fachkommissionen sowie Ressorts
- Vornahme von Ersatzwahlen in die Organe des ODEC bis zur nächsten Delegiertenversammlung
- Erstellung eines Protokolls über die Verhandlungen und Beschlüsse
- Wahl der Beiräte
- Anstellung des Geschäftsführers
Der Vorstand kann die Geschäftsführung ganz oder teilweise an eine Geschäftsstelle delegieren. Er erlässt zu diesem Zweck ein Geschäftsreglement und legt darin insbesondere die Grundstruktur der Geschäftsstelle, die finanziellen Kompetenzen, die Vertretung des Verbands und die Berichtserstattung fest.
6.5 Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des ODEC wird von einem Geschäftsführer geführt. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung und die Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlungen und des Vorstands, die Führung der Geschäfte und die Erbringung von Dienstleistungen.
Der Geschäftsführer ist zuständig für die Anstellung und Entlassung des Personals der Geschäftsstelle. Führung und Organisation der Geschäftsstelle werden durch das Geschäftsreglement geregelt.
6.6 Die Rechnungsrevisoren
Die Delegiertenversammlung wählt für die Amtsdauer von zwei Jahren zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzrevisor. Die Rechnungsrevisoren überprüfen die Rechnung jeweils vor der Delegiertenversammlung und erstatten schriftlichen Bericht.
Art. 7 Verbandsjahr
Das Verbandsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 8 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Geschäftsstelle. Es gilt das schweizerische Recht.
Art. 9 Statutenänderungen
Die Delegiertenversammlung kann Änderungen und Ergänzungen der Statuten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmrechte beschliessen. Der Antrag ist nur gültig, wenn die Änderungsvorschläge mindestens sieben Wochen vor der Delegiertenversammlung bei der Geschäftsstelle zuhanden des Zentralpräsidenten schriftlich beantragt werden.
Art. 10 Handelsregistereintrag
Der nationale Dachverband ODEC ist im Handelsregister eingetragen.
Art. 11 Auflösung des Verbands
Über die Auflösung und Liquidation des ODEC kann nur eine eigens dafür einberufene Versammlung entscheiden.
Im Falle der Auflösung werden Gewinn und das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Kapital einer gemeinnützigen Organisation mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Der Auflösungsbeschluss bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln aller Stimmrechte.
Art. 12 Schlussbestimmung
Im Zweifelsfall ist die deutschsprachige Version der Statuten und Reglemente massgebend.
Diese Statuten wurde an der Delegiertenversammlung vom 7. Mai 2022 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen jene vom 31. Januar 1981 mit Änderungen vom 22. Oktober 2005 und 05. Mai 2018.
Biel, 07. Mai 2022
Florian Trachsel Urs Gassmann
Zentralpräsident Protokollführer